Wir machen am Tatort täglich die Erfahrung, dass ein Großteil der Haus- und Wohnungseinbrüche durch fehlende, mangelhafte oder nicht fachmännisch eingebaute Sicherungen begünstigt werden, so ein Sprecher der Polizei.
Standardfenster und Türen sind sicherheitstechnisch nicht unbedingt darauf ausgelegt, einen Einbrecher aufzuhalten.
Genau hier möchten die Polizei Ihnen beratend zur Seite stehen.
Investitionen für die Sicherheit bei Fenster und Türen sind sehr sinnvoll und nachhaltig. Diese Elemente werden Sie über 30 – 40 Jahre in Ihrem neuen Haus begleiten.
Guter Schutz zahlt sich also über die Jahre gesehen aus und wird mittlerweile auch bezuschusst.
Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz soll die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter gesteigert werden. Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird durch die gestaffelte Zuschussregelung betont.
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 EUR. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von max. 15.000 EUR pro Wohneinheit bezuschusst.
Seit November 2015 gewährt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30.06.2017 wurden über 120.000 Wohneinheiten gefördert.
Zur Sicherung Ihres Gebäudes bietet Ihnen die zuständige Kriminalpolizeiliche Beratung bereits in der Planungsphase eine kostenlose Beratung an. Diese ist produktneutral und ohne gewerbliche Interessen. Bei dieser Beratung werden Sie sowohl über mechanische Sicherheitsprodukte als auch über elektronische Sicherungen informiert
Ihr Ansprechpartner für den Landkreis Gießen ist das:
Polizeipräsidium Mittelhessen
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Tel.: 0641 70062050
Fax: 0641 70062059
E-Mail: Beratungsstelle.ppmh@polizei.hessen.de