In der Zeit vom 15. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Gemeindegebiet der Gemeinde Biebertal nach vorheriger Anzeige über das Formular „Anmeldung einer Verbrennung von pflanzlichen Abfällen“ gestattet.
Die vorherige Anzeige über das Formular ist erforderlich, um die Feuerwehr über die Verbrennung zu informieren und einen kostenpflichtigen Einsatz zu vermeiden.
Ebenfalls hat auf diese Weise das Ordnungsamt einen Überblick über die Verbrennungsstellen. Wir bitten darum, die Anzeige mindestens fünf Tage vor dem Verbrennungstermin an die Information (per Post oder E-Mail: info@biebertal.de ) der Gemeindeverwaltung zu senden.
Die Brandstellen dürfen während des Verbrennungsvorgangs nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Sollten Sie länger liegen gelassene Reste verbrennen wollen, schichten Sie diese bitte um, da sich Tiere in dem Astwerk befinden können. Während des Verbrennungsvorgangs ist darauf zu achten, gemäss dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, Tiere und ihre Lebensräume nicht zu beeinträchtigen, d. h. eine Verbrennung darf nicht durchgeführt werden, wenn Tiere, Brutstätten, und/oder Höhlen im Verbrennungsgut vorhanden sind.
Gerade bei den sich immer schneller ändernden Umweltbedingungen, möchten wir jede Möglichkeit nutzen, die heimische Tierwelt zu schützen und hoffen dabei auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Die Vorschriften nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen müssen ebenfalls eingehalten werden. Diese finden Sie auf dem Anzeigen-Formular.
Anmeldung Nutzfeuer