Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt.
Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro zuzüglich im Einzelfall verursachter Auslagen.
Bei erstrittenen Urteilen gibt es häufig nur Verlierer, vor allem wenn es um Streitigkeiten unter Menschen geht, die auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auskommen müssen: zum Beispiel Nachbarn, Kollegen, Lieferanten oder Kunden. Der Rechtsfrieden ist gestört, die Beziehung bleibt angespannt, der Konflikt schwelt unter der Oberfläche weiter. Da ist die vom Hessischen Schiedsamt angebotene Streitschlichtung oft der bessere, gemütlichere und auch deutlich kostengünstigere Weg. Aus „Krisensitzungen“ können dann in vielen Fällen erfolgreiche „Friedensverhandlungen“ werden.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und kostensparend aus der Welt zu schaffen.
Das Schiedsamt kann bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Und in manchen Fällen ist der Weg zum Schiedsamt ein „Muss“: So zum Beispiel bei
In diesen Fällen muss zuerst das Schiedsamt angerufen werden – oder eine andere von der Landesjustizverwaltung anerkannte Gütestelle –, um im Falle eines erfolglosen Schlichtungsversuches beim Amtsgericht klagen zu können.
Schiedsamtsbezirk Biebertal