Hier erhalten Sie nachfolgende Informationen:
Die Aushändigung von Einbürgerungsanträgen und Beratungen können nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!
Wir bitten um Ihr Verstädnis.
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer.
Sie muss bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen. In Hessen sind die zuständigen Verwaltungsbehörden, bei einer Einwohnerzahl von 7.500 Einwohner und mehr, die Magistrate und Gemeindevorstände.
Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, werden diese durch ein elektronisches Verfahren an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Das zuständige Regierungspräsidium für Biebertal ist Gießen. Dort wird der Antrag abschließend geprüft und beschieden.
Welche Nachweise von Ihnen genau vorzulegen sind, teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
Voraussetzungen
Gebühren
Bitte beachten
Die Dauer eines Einbürgerungsverfahren ist, neben den behördlichen Kapazitäten der Einbürgerungsverwaltung, abhängig von dem Anwotwortverhalten der zu beteiligenden öffentlichen Stellen und im zweistufigen Verfahren von der Bearbeitung des Entlassungsantrages durch die ausländischen Staatsangehörigkeits-behörden. In jedem Fall ist eine gute Mitwirkung der Antragsteller, eine wesentliche Bedingung für einen schnellen Abschluss.
Erklärung zum Einbürgerungsantrag
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
Broschüre über die wichtigsten Einbürgerungsvoraussetzungen und Abläufe