Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ab 01.11.2024 erhalten transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung vor dem zuständigen Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen in ihrem Geburtseintrag ändern zu lassen.
Die Anmeldungen können Sie mittels des aufgeführten Formulares vornehmen; eine persönliche Vorsprache ist erst bei der verbindlichen Erklärung – frühestens drei Monate nach der Anmeldung – erforderlich, da diese öffentlich ist.
Formular zur schriftlichen Anmeldung 
Voraussetzungen:
Eine Erklärung ist durch jede Person mit deutschem Personalstatut (deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge) mit Wohnsitz in Deutschland und durch ausländische Personen mit Wohnsitz in Deutschland nach Wahl des deutschen Rechts (Art. 7a Abs. 2 EGBGB) möglich, sofern sie
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ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt,
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eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich rechtmäßig im Inland aufhält oder
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eine Blaue Karte EU besitzt.
Die formgebundene Erklärung ist frühestens drei Monate, spätestens sechs Monate nach Anmeldung möglich (öffentliche Beurkundung). Zwischen zwei Erklärungen liegt eine Sperrfrist von einem Jahr.Â
Anmeldungen und Erklärungen für geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige und minderjährige Personen sind nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bzw. Vormunds möglich.
Vorherige Beratung durch öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen.
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Erforderliche Unterlagen:
für die Anmeldung:
für die Erklärung (je nach persönlichen Verhältnissen):
- Geburtsurkunde
- Ehe- oder Lebenspartnrschaftsurkunde
- Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Nachweis über eine Namensänderung
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Gebühren:
- Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen 23,50 €
- Bescheinigung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamens 12,00 €
- Die Anmeldung ist kostenfrei.
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