Da das Fischereirecht in Deutschland Sache der Länder ist, hat jedes Bundesland sein eigenes Fischereigesetz. Somit gibt es auch keinen "Bundesangelschein".Das Bundesland Hessen bietet hervorragende Möglichkeiten, um in der freien Natur entspannt zu angeln. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Fischereischein Hessen.
Den Fischereischein erlangt man, indem man die (Sport-) Fischerprüfung ablegt. Da das Fischereirecht in Deutschland auf Länderebene geregelt ist, hat auch jedes Bundesland unterschiedlich ausgelegte Fischereigesetze. Je nach Bundesland müssen unterschiedliche Vorausetzungen für das Erlangen eines Angelscheins erfüllt sein.
Das erfolgt in der Regel über eine absolvierte Prüfung. Die Prüfung für den Angelschein Hessen selbst beinhaltet 60 Fragen. Diese beziehen sich auf die Fisch-, Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde. 45 davon müssen richtig beantwortet werden, um den begehrten Angelschein Hessen erhalten zu können. Lehrgänge vermitteln das Basiswissen für die Prüfung. Die Teilnahme für den Angelschein Hessen ist Pflicht.
Informationen zur Ablegung der Fischereiprüfung erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreis Gießen.
Für Kinder von 10 – 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Jugendausweis zu erwerben. Eine Prüfung ist für den Antrag nicht zwingend erforderlich. Geangelt werden darf dann aber nur im Beisein einer erwachsenen Person, die selbst über einen vollwertigen Fischereischein verfügt. Erst ab 14. Jahren können Jugendliche eine Prüfung beantragen und ablegen.
Es wird benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kopie der staatl. Fischereiprüfung (bei Erstbeantragung)
- akutelles Passbild (bei Erstbeantragung)
- bei Verlängerungen der alte Fischereischein
Gebühren:
- 17,50 € Jahresfischereischein
- 45,00 € 5-Jahres-Fischereischein
- 86,00 € 10-Jahres-Fischereischein
- 6,50 € Jugendfischereischein 1 Jahr
- 10,00 € Jugendfischereischein 2 Jahre
- 13,50 € Jugendfischereischein 3 Jahre
- 17,00 € Jugendfischereischein 4 Jahre
Bitte beachten:
- Grundsätzlich ist der Fischereischein stets dabei zu tragen.
- zur Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist grundsätzlich die Einverstädnis eines Erziehungsberechtigten nötig.
- Das Angeln ohne Fischereischein kann in Hessen mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden.
Antrag auf Austellung eines Fischereischeines
Fischereigesetz für das Land Hessen