Auskunfts- und Übermittlungssperren
Antrag auf erweiterte Auskunftssperre §51 BMG
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Es wird benötigt:
- schriftlicher Antrag mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
Bitte beachten:
- Eine Auskunftssperre endet nach einer Frist von 2 Jahren. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Antrag auf Übermittlungssperren
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen.
Sie können der Weitergabe von Daten gegenüber Religionsgesellschaften, Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlagen, dem Personalmanagement der Bundeswehr, automatisierten Auskünften durch das Internet und der Weitergabe von Alters- und Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und sonstige Medien, widersprechen.
Es wird benötigt:
Bitte beachten:
- Eine Übermittlungssperre läuft nicht ab. Soll die eingetragene Sperre wieder entfernt werden, geht dies nur durch einen schriftlichen Widerruf.
Alters- und Ehejubiläen
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) folgende Daten erteilen
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Anschrift sowie
5. Datum und Art des Jubiläums.
Seit 1. November 2015 werden Alters- und Ehejubiläen wie folgt u. a. in den Biebertaler Nachrichten veröffentlicht:
Altersjubiläen sind
- der 70. Geburtstag,
- jeder fünfte weitere Geburtstag und
- ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sollte eine Nichtveröffentlichung des Geburtstages oder Jubiläums gewünscht werden, weisen wir Sie darauf hin, dass die Beantragung einer Sperre nur persönlich
im Bürgerservice der Gemeinde Biebertal entgegen genommen werden kann.
Wir bitten um Beachtung!