Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz. Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Folgende Aufgaben erfüllen die Ortsgerichte:
Die Sprechstunde des Ortsgerichts Biebertal findet nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Ortsgerichtsvorsteher Heinrich Marx, Telefon 0 64 09 / 69-99, im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung im 1. OG, Zimmer 2, statt. Kontaktaufnahme auch über die Mailadresse Ortsgericht@biebertal.de möglich. Weitere Informationen finden Sie unter infos-tipps/weitere-tipps-infos/ortsgericht/
Ortsgerichtsvorsteher
Heinrich Marx
0170 4404563
stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Klaus Bloch
Tel. 0171 2736240