Wahlbenachrichtungskarte
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Briefwahlbüro
Im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung (Bürgerservice) wird das Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie nach telefonischer Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen. Es besteht auch die Möglichkeit, wenn Sie wollen, direkt vor Ort Ihre Stimme abzugeben.
Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereit stehen.