Bauleitplanung der Gemeinde Biebertal, Ortsteil Rodheim-Bieber

In der Gemeinde Biebertal ist im Ortsteil Rodheim-Bieber im Bereich nordöstlich der Großsporthalle die städtebauliche Entwicklung und Erschließung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich als Standort für den Neubau einer Kindertagesstätte, eines Ärztehauses und einer Apotheke sowie einer Tagespflege-Einrichtung vorgesehen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal hat hierzu in ihrer Sitzung am 08.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Rillscheidt II“ sowie der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und in der Sitzung am 11.02.2026 den Entwurf der beiden Bauleitpläne beschlossen.

Das Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gesundheit, Pflege und Betreuung“ zulasten der bisherigen Darstellungen. Mit der Flächennutzungsplan-Änderung sollen demnach auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung der Flächen innerhalb des Plangebietes und somit für die Umsetzung der geplanten Vorhaben im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Rillscheidt II“ geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst in der Gemarkung Rodheim-Bieber Flächen in der Flur 2. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 23.02.2026 bis einschließlich Freitag, dem 27.03.2026

im Internet unter der Adresse www.biebertal.de/wohnen-tourismus/wohnen-und-bauen/bauleitplanung veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Biebertal, Rathaus Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal, Zimmer 9. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich:

Montag                                  08.30 bis 11.30 Uhr

Dienstag                               14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch, Freitag                 08.30 bis 11.30 Uhr

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@biebertal.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalten der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien und eingesetzter Techniken und Stoffe. Weiterhin erfolgten eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

  • Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Bodenfunktionsbewertung, Hinweise zur Erosionsanfälligkeit, Bodenentwicklungsprognose, Angaben zu Altlasten, Bodenbelastungen und Kampfmittel, Hinweise zu Bodendenkmälern, eingriffsminimierende Maßnahmen, Empfehlungen zum Bodenschutz, Eingriffsbewertung.

  • Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, Starkregenereignisse, eingriffsmindernde Maßnahmen, Eingriffsbewertung.

  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme), Eingriffsbewertung.

  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung mit Ergebnissen aus der Analyse besonders zu prüfender Arten; Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie Hinweise auf die einschlägigen Vorschriften des gesetzlichen Artenschutzes.

  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebiete sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Eingriffsbewertung.

  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Hinweis, dass keine gesetzlich geschützten Biotope im Plangebiet vorhanden sind; Eingriffsbewertung.

  • Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.

  • Landschaft: Bestandsbeschreibung; Eingriffsbewertung.

  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Wohn- und Erholungsqualität, Eingriffsbewertung.

  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Hinweis auf Bodendenkmäler sowie gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind.

  • Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Kontrolle und Durchführung von Festsetzungen und Maßnahmen der Planung sowie Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.

b) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

  • Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Naturschutz (12.12.2024): Geschütztes Acker-Wildkraut.

  • Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Wasser- und Bodenschutz (25.11.2024): Grundwasser und Bodenschutz sowie Oberflächengewässer und Abwasser.

  • Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Bauaufsicht und Untere Denkmalschutzbehörde (25.11.2024): Bodendenkmäler und Belange der Bodendenkmalpflege.

  • Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Landwirtschaft und Forsten (22.11.2024): Landwirtschaftliche Flächen.

  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (12.11.2024): Bodendenkmäler und Belange der Bodendenkmalpflege.

  • Regierungspräsidium Gießen (13.12.2024): Grundwasser, Wasserversorgung, vorsorgender Bodenschutz; Abfallentsorgung, Altbergbau, Landwirtschaft.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Biebertal, den 20.02.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Biebertal

Patricia Ortmann

Bürgermeisterin


Räumlicher Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Hinter dem Rillscheidt II“


Änderung Flächennutzungsplan 

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