Verbot von Nutzfeuer
Erläuterung:
Seit Mai 2019 herrscht ein Verbot von sogenannten Nutzfeuern. Wir möchten zu diesem Thema auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinweisen, die das Verbrennen pflanzlicher Abfälle beschränken. Insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schränken das Verbrennen ein.
Einerseits können in der Brut- und Setzzeit die Haufen zur Aufzucht der Jungen genutzt werden und andererseits als Versteck oder Überwinterungsstätte. Das Verbrennen kann zur Beunruhigung, Verletzung oder zum Tod der Tiere führen bzw. zu einer Beeinträchtigung oder Zerstörung ihrer Lebensräume.
Weiterhin können über den Sommer liegengelassene Haufen im Herbst nicht angezündet werden, ohne sie umzuschichten, da sie als Versteck oder Winterquartier genutzt werden. Bleiben pflanzliche Abfälle länger als zwei Wochen liegen, ist immer damit zu rechnen, dass Tiere hier einen Unterschlupf gefunden haben.
In jedem Fall besteht also die Gefährdung von Tieren, die den Haufen aus Ast- und Grünschnitt als Lebensraum nutzen.
Da die Gemeindeverwaltung sich der Problematik der damit einhergehenden Entsorgung bewusst ist und darüber, dass hierdurch eine seit jeher durchgeführte Praxis verändert wird, soll folgende Vorgehensweise angestrebt werden:
1. Nutzfeuer werden weiterhin nicht gestattet.
2. Bei Anfall sehr großer Mengen (z. B. Landschaftspflegeholz) und unverhältnismäßig hohem Aufwand der Verbringung an einen anderen Ort kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung bei einen sehr hohen Anfall von Grünschnitt erfolgt auf Anfrage eine Begehung der Flächen und anschließende Abwägung der Gegebenheiten durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Gemeinde Biebertal.
Gerade bei den sich immer schneller ändernden Umweltbedingungen, möchten wir jede Möglichkeit nutzen, die heimischen Tierwelt zu schützen und hoffen dabei auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Für Grünschnittentsorgung stehen derzeit folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Zerkleinern und Kompostieren auf dem Grundstück
2. Gebündelt zur Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt (2x jährlich kostenlos) mit Astlänge bis 1 m und 10 cm Durchmesser
3. Anlieferung beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ), Lahnstraße 22 in Gießen (2x jährliche Kofferraumladung kostenlos)
4. Anlieferung größerer Mengen kostenpflichtig (unter 100 kg pauschal 4 €; darüber hinaus 73 €/t)
Einige Firmen bieten auch die Entsorgung durch einen Containerdienst an. Dabei wird der Container geliefert zund nach einer Woche wieder abgeholt, so dass hier der Tranport im Preis enthalten ist.
Darüber hinaus ist die Verwertung des Baum- und Grünschnitts gehäckselt als Mulchmaterial möglich. Es hält den Boden in der heißen Zeit länger feucht sowie Wildkräuter nieder. Ebenso kann es nach Zerkleinerung als Zugabe zum Komposthaufen verwendet werden: Das Material ist gut zu Auflockerug, verhindert Gärung und Geruch und dient der Verbesserung des Kohlenstoff-Stickstoffverhältnisses im Kompost.
Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.