Bauleitplanung der Gemeinde Biebertal, Ortsteil Rodheim-Bieber

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal hat in ihrer Sitzung am 03.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet, 5. Abschnitt“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des fünften Bauabschnittes des Gewerbegebietes im Ortsteil Rodheim-Bieber geschaffen werden. Zudem wird der Bereich des zum Teil bereits erschlossenen und über den rechtswirksamen Bebauungsplan „Gewerbegebiet, 4. Abschnitt“ von 2001 bauleitplanerisch erfassten vierten Bauabschnittes überplant und es werden einzelne Festsetzungen angepasst und mit der im Norden und Süden vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung in Einklang gebracht.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten zusätzlichen und nicht vermeidbaren Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft werden als Ausgleich die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich und die hier durchzuführenden Maßnahmen sowie Ökopunkte aus der Ökokontomaßnahme „Flächenhafte Nutzungseinstellung zur Förderung von Waldlebensgemeinschaften“ von HessenForst, Forstamt Wettenberg, (Gemarkung Königsberg) und weitere Ökopunkte aus der Ökokontomaßnahme „Blößen im Wald“ der Gemeinde Biebertal zugeordnet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plankarte 1) umfasst in der Gemarkung Rodheim-Bieber, Flur 13, die Flurstücke 16 teilweise und 149 teilweise sowie in der Flur 14, die Flurstücke 108/1, 111/1, 141, 142, 152/2, 154/1, 157/2, 160/2, 160/4, 160/5, 166/2, 166/3, 166/4, 166/5, 167, 168, 169, 170, 183/2, 202/2, 220, 222/1, 223, 224/1, 224/2, 226, 226/1, 227/1, 228/1, 229/1, 230/1, 235/3, 236/153.

Der Bebauungsplan umfasst in der Gemarkung Rodheim-Bieber, Flur 15, zudem die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 7, 225/5 und 226/5 (Plankarte 2) sowie in der Flur 6 die Flurstücke 109/2 und 127 teilweise (Plankarte 3). Darüber hinaus werden in der Gemarkung Königsberg, Flur 7, das Flurstück 131 teilweise (Plankarte 4) und in der Gemarkung Frankenbach, Flur 21, das Flurstück 8 teilweise (Plankarte 5) umfasst. Die Flurstücke werden der Planung als externe Ausgleichsflächen für den erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet.

Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung der räumlichen Teilgeltungsbereiche können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Schalltechnische Untersuchung, eine Verkehrsuntersuchung, eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion, eine Landschaftsbildanalyse, ein Fachbeitrag wasserwirtschaftliche Belange sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 17.03.2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 23.04.2025

im Internet unter der Adresse www.biebertal.de/wohnen-tourismus/wohnen-und-bauen/bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Biebertal, Rathaus Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal, Zimmer 9. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich:

Montag                                08.30 bis 11.30 Uhr

Dienstag                              14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch, Freitag                08.30 bis 11.30 Uhr

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Bauleitplanung@biebertal.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalten der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien und eingesetzter Techniken und Stoffe. Weiterhin erfolgten eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

  • Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Bodenfunktionsbewertung, Hinweise zur Erosionsanfälligkeit, Bodenentwicklungsprognose, Angaben zu Altlasten, Bodenbelastungen und Kampfmittel, Hinweise zu Bodendenkmälern, eingriffsminimierende Maßnahmen, Empfehlungen zum Bodenschutz, Kompensationsbedarf, Eingriffsbewertung.
  • Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, Starkregenereignisse, eingriffsmindernde Maßnahmen, Eingriffsbewertung.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme), Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung mit Ergebnissen aus der Analyse besonders zu prüfender Arten; Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie Hinweise auf die einschlägigen Vorschriften des gesetzlichen Artenschutzes.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebiete sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Eingriffsbewertung.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Hinweis, dass keine gesetzlich geschützten Biotope im Plangebiet vorhanden sind; Hinweis, dass Vorhabenbereich Teil einer Kompensationsmaßnahme ist; Eingriffsbewertung.
  • Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.
  • Landschaft: Bestandsbeschreibung; Landschaftsbildanalyse; Eingriffsminierende Maßnahmen und Eingriffsbewertung.
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Wohn- und Erholungsqualität, Eingriffsbewertung.
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Hinweis auf Bodendenkmäler sowie gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind.

  • Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung). Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Kontrolle und Durchführung von Festsetzungen und Maßnahmen der Planung sowie Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung, eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen sowie eine Ermittlung des Kompensationsbedarfs des Schutzgutes Boden.

b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Durchführung faunistischer Erhebungen auf Grundlage des „Leitfadens für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen“; naturschutzfachliche Bewertung der Ergebnisse, Erörterung der artenschutzrechtlich notwendigen Maßnahmen sowie eventueller Ausnahme- und Befreiungsvoraussetzungen. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten Feldlerche, Rotmilan, Rebhuhn und Stieglitz hervorgegangen. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann für die betroffenen Arten unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden.

c) Schalltechnische Untersuchung: Untersuchung, welche Emissionskontingente den gewerblichen Teilflächen unter Berücksichtigung der Vorbelastung zuzuordnen sind, um die maßgeblichen Orientierungswerte bzw. die Immissionsrichtwerte in der schutzbedürftigen Nachbarschaft außerhalb des Plangebietes nicht zu überschreiten.

d) Verkehrsuntersuchung: Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen durch die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes; Betrachtung des Knotenpunktes Gießener Straße (Landesstraße L 3286) / An der Amtmannsmühle; Berechnung Prognoseverkehr; Leistungsfähigkeitsuntersuchung.

e) Archäologisch-geophysikalische Prospektion: Beschreibung von Geländesituation und Zustand der Fläche; Darstellung und Interpretation der Messwerte der Magnetometerprospektion; Archäologische Bewertung.

f) Landschaftsbildanalyse: Visualisierung der zulässigen Gebäudekubaturen; Untersuchung nachteiliger Auswirkungen auf das Landschaftsbild anhand ausgewählter maßgeblicher Sichtpunkte.

g) Fachbeitrag wasserwirtschaftliche Belange: Angaben zur Lage des Plangebietes im Kontext von Schutzgebieten, Gewässern und Überschwemmungsgebieten; Geplante Erschließung; Geplante Entwässerung; Schmutzfrachtberechnung; Angaben zur Trinkwasserversorgung und zum Löschwasser.

h) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

  • Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Landwirtschaft und Forsten (27.09.2022): Landwirtschaftliche Flächen.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (20.10.2022): Bodendenkmäler.
  • Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Naturschutz (04.11.2022): Landschaftsbild; Außenbeleuchtung; artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen und zu prüfende Artengruppen.
  • Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Wasser und Bodenschutz (24.10.2022): Grundwasser und Bodenschutz sowie Oberflächengewässer und Abwasser.
  • NABU Kreisverband Gießen e.V. (25.10.2022): Dachbegrünung; Erhalt von Laubbäumen; Einfriedungen; vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen; Vogelschlag.
  • Regierungspräsidium Gießen (25.10.2022): Starkregen; vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz; Bodenschutzkompensation; bodenkundliche Baubegleitung; Dachbegrünung; ehemaliger Bergbau; Betroffenheit der Landwirtschaft

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen, die im Wesentlichen Hinweise zum Landschaftsbild, zur Biodiversität, zum Boden- und Klimaschutz sowie zum Artenschutz umfassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Biebertal, den 14.03.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Biebertal

Patricia Ortmann
Bürgermeisterin
Übersicht zur Lage des Plangebietes und der räumlichen Teilgeltungsbereiche


Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet, 5. Bauabschnitt"



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